28.12.2020
Rundschreiben Bundesbank 81/2020 - Hinweise zur Einreichung von Vertragspartner-Stammdaten
Die Bundesbank hat am 23.12.2020 ein Rundschreiben zu AnaCredit mit Hinweisen zur Einreichung von Vertragspartner-Stammdaten veröffentlicht.
Danach darf für Vertragspartner, die keine Rechtsträgerkennung (LEI) besitzen, für die diese laut Meldeschema allerdings zu melden ist, der Wert „Nicht zutreffend (not applicable)“ genutzt werden. Die technische Ausprägung des Werts in der Meldung lautet dann „NOT_APPL“. Die Probleme bei der Meldung zunächst ohne Wert und den Anschließenden Korrekturmeldungen mit dem Wert „Nicht zutreffend“ wurden behoben. Institute, die bei der Nach- bzw. Korrekturmeldung weiterhin die Fehlermeldung CY0010 erhalten sind angehalten die Datensätze mit dem Wert „NOT_APPL“ erneut einzureichen.
Als Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 45/2020, das darüber informierte, dass die Vertragspartnerkennungen grundsätzlich stabil gehalten werden müssen, weist die Bundesbank darauf hin, dass dies auch für MFIs gilt. Grundsätzlich besteht bei MFIs die Möglichkeit, den RIAD Code als Vertragspartnerkennung zu melden, allerdings ausschließlich bei der ersten AnaCredit Meldung. Ein späterer Wechsel auf den RIAD Code als Vertragspartnerkennung von MFIs sei derzeit nicht möglich. Langfristig werde an einer Wechselmöglichkeit auf den RIAD Code für die Vertragspartnerkennung gearbeitet. Das Gleiche trifft auch auf internationale Organisationen zu. Sollten hier jedoch aufgrund angekündigter Meldeerleichterungen für internationale Organisationen Wechsel auf den RIAD Code angestrebt werden, müssten diese bilateral vor Einreichung der Meldung mit der Bundesbank besprochen werden. Dies gelte auch für internationale Organisationen, die neu in der entsprechenden Liste aufgenommen werden, aber bereits zuvor als Vertragspartner gemeldet wurden. Ein unangekündigter Wechsel könne zu einem fehlerhaften Datenbestand führen und Validierungsfehler sowie umfangreichere Korrekturen nach sich ziehen.
Quelle: Bundesbank