28.01.2021
Aufsicht veröffentlicht aktualisierte FAQ-Liste
Institute, die ihre Risikotragfähigkeit nach dem im ICAAP-Leitfaden vom 24.05.2018 beschriebenen Verfahren steuern, müssen erstmals zum 31.12.2020 erweiterte Informationen an die Aufsicht senden. Hierbei handelt es sich zum einen um Informationen zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process: ILAAP) sowie zum anderen um Kapitalplanungsinformationen (KPL). Im Rahmen der KPL-Meldung ist das Institut verpflichtet jeweils separat für das Planszenario der normativen Perspektive sowie für ein adverses Szenario der Kapitalplanung in der normativen Sichtweise einzureichen, wobei das Institut dasjenige adverse Szenario einreichen muss, das den größten negativen Einfluss in der normativen Perspektive darstellt.
Aufgrund der neuen Anforderungen informiert die Aufsicht regelmäßig bzw. ad hoc über eingegangene Fragen und die Auslegung der Aufseher. Die neusten FAQs hat die Aufsicht am 21.01.2021 veröffentlicht. Hierin stellt sie klar, dass jedes Institut den Vordruck ILAAP abgeben muss. Sollte bei einem Institut das Liquiditätsrisiko als unwesentlich eingestuft werden, so sind nur wenige Datenpunkte zu melden (z.B. Z020S010 & Z020S060).
Des Weiteren wurde festgestellt, dass zwischen den Begleitdokumenten und der veröffentlichten Taxonomie weitere Inkonsistenzen in Bezug auf die Position 310/060 im ILAAP-Vordruck bestehen. In der Taxonomie, die die Validierungen der Meldungen definieren, sind die Auswahlmöglichkeiten 03, 04 & 05 nicht vorhanden. Um diese Inkonsistenz aufzulösen, sollen Institute, die in der Meldung eine dieser Möglichkeiten verwenden wollten, die Auswahloption 99 nutzen und in der Position 310/080 bitte möglichst wortgleich die ursprünglich vorgesehene Auswahloption als Erläuterung eintragen.
Mit BAIS1.31HF010 können unsere Kunden die Anforderungen der Aufsicht vollständig erfüllen. Sollten über weitere Auslegungen der Aufsicht Anpassungen notwendig sein, wird BSM diese zeitnah per Hotfix bereitstellen.