Aus FinStabDEV wird WIFSta! Sind Sie auf die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten vorbereitet?
Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank am 2. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt hat das Bundesministerium der Finanzen die FinStabDEV (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung) auf den Weg gebracht.
Mit der FinStabDEV erhielt die Deutsche Bundesbank die Befugnis, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben. Seit dem 29. September 2021 ist die finale Richtlinie zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) von der Bundesbank publiziert. Somit kann die geplante Umsetzungsfrist von 18 Monaten eingehalten werden, erster Meldestichtag wird der 31. März 2023 sein.
Die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) erfordert die Meldung von Basisdaten und Kennzahlen in aggregierter Form, bezogen auf neu vergebene Wohnimmobiliendarlehen an Privatpersonen. In eingeschränkter Form ist dabei auch das bereits bestehende Bestandsgeschäft zu melden.
Mitteilungspflichtige
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 FinStabDEV erstreckt sich der Kreis der Mitteilungspflichtigen auf alle deutschen Kreditinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG und inländische Zweigniederlassungen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes im Sinne von § 53b Abs. 1 KWG.
Weiterhin auf Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne von § 17 Abs. 1 KAGB, die für Rechnung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) Gelddarlehen gewähren, sowie Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nummer 1 und 5 VAG.
Meldeumfang und Meldefrequenz
Es ist eine vierteljährliche Meldefrequenz vorgesehen. Abhängig von Kreditgeber und dem Neugeschäftsvolumen sind aber Abstufungen bis hin zur Befreiung möglich.
Meldekategorie | Neukredite/ Jahr | Umfang / Frequenz für Kreditinstitute | Umfang / Frequenz für Versicherungsunternehmen/ Kapitalverwaltungsgesellschaften |
---|---|---|---|
M1 | ≥ 700 | vollständige Meldung/ Q | vollständige Meldung/ Q |
M2 | 200 - 699 | vollständige Meldung / J | Überblick / J |
M3 | 75 - 199 | Überblick / J | Überblick / J |
M4 | < 75¹ | Befreit² | Befreit² |
[1] Zweitkriterium: Wohnimmobilienkreditbestandssumme: < 90 Millionen EURO
[2] Ggf. Leermeldung erforderlich
Für Mitteilungspflichtige der Meldekategorie M1 ist der erste Meldestichtag der 31.03.2023 (Abgabe bis 15.05.2023).
Für die Meldekategorien M2 und M3 fällt der erste Meldestichtag auf den 31.12.2023 (Abgabe bis 15.02.2024)
Unsere Lösung – BAIS WIFSta
Die Umsetzung der WIFSta in BAIS erfolgt in einem eigenen Prozess. BAIS WIFSta wird flexibel einsetzbar sein, d.h. für bestehende Anwender von BAIS integriert sich das Modul in die bestehende Datenversorgung und in die bestehenden Abläufe. Auf Grund des flexiblen Umsetzungskonzepts wird das Modul aber auch Stand-Alone, also unabhängig von BAIS, einsetzbar sein. Die Umsetzung basiert auf innovativen Konzepten und Methoden aus BAIS, die bereits für andere Meldungen erfolgreich etabliert wurden.

Neben der Einbettung in die bekannte BAIS-Oberfläche stehen u.a. folgende Funktionalitäten zur Verfügung:
- Mapping aus dem BAISjava Datenhaushalt
Für bestehende BAIS Anwender können Basisinformationen aus dem BAISjava Datenhaushalt mittelts Regeln nach BAIS WIFSta überführt werden. Die Definition eigener Regeln ist ebenfalls möglich.
- Ermittlung der Kennzahlen
Kennzahlen können angeliefert oder ermittelt werden.
Beispiel: Anlieferung von Gesamtverschuldung + Einkommen oder Gesamtverschuldungs-Einkommens-Relation (DTI).
- Ermittlung der Immobilienlage
Mittels des von der Aufsicht zur Verfügung gestellten Mappings kann in BAIS aus der Postleitzahl die Objektlage (nach bulwiengesa AG) ermittelt werden.
- Positionszuordnung
Angelieferte Informationen werden den Positionen (Vordruck/Zeile/Spalte) zugeordnet und aggregiert. Dabei erfolgt auch eine Aussteuerung bzw. Verschiebung, falls die Datenschutzregeln dies erfordern,
- XML-Erstellung
Erstellung auf Basis des technischen Schemas. Dabei erfolgt auch eine Ausführung der von der Aufsicht veröffentlichten Validierungsregeln.
Mit Release 1.34.00 werden wir im Frühjahr 2022 eine erste Testversion veröffentlichen. Im Herbst 2022 erfolgt mit Release 1.35.00 dann die Auslieferung der Vollversion.
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